Methodik
Kandidaten entstehen aus einem internen, quantitativ gestützten Screening. Welche davon aufgenommen werden, entscheidet eine manuelle Prüfung anhand der unten genannten Kriterien.
Wir bevorzugen Situationen, in denen wesentliche Teile der Neubewertung noch ausstehen. Der Auslöser kann aktuell sein oder länger zurückliegen; entscheidend ist, wie weit der Markt ihn bereits verarbeitet hat.
Wir veröffentlichen die Logik unserer Auswahl, nicht ihre Kalibrierung.
Wie ein Fall entsteht
Zwischen dem Meldungsstrom eines Tages und einer veröffentlichten Einordnung liegen fünf Schritte: Erfassen, Filtern, Aufbereiten, Einordnen, Veröffentlichen. Die ersten drei laufen KI-gestützt, die letzten beiden verantwortet ein Mensch.
Die fünf Aufnahmekriterien
- Datierbarer Auslöser aus einer Primärquelle
- Mögliche Neubewertung durch die Meldung in einem Satz begründbar
- Datierter Prüfpunkt
- Falsifikationsbedingung vorab benennbar
- Wesentliche Teile der Neubewertung stehen noch aus
Alle fünf müssen erfüllt sein. Fehlt eines, bleibt der Kandidat unveröffentlicht.
Die Meldungsarten
Jede Einordnung trägt genau eine Meldungsart und eine Unterart aus einer festen Liste. Die Meldungsart beschreibt sachlich, was gemeldet wurde, nicht die Attraktivität einer Aktie. Sie legt fest, an welchen Kennzahlen die Meldung gemessen wird.
| Meldungsart | Unterarten | Woran die Meldung gemessen wird |
|---|---|---|
| Earnings Quartalszahlen und Prognosen, die über der Erwartung liegen. | Beat & Raise · Prognoseanhebung · Trading Update über Erwartung · Beat ohne Anhebung |
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| Auftragsmeldung Aufträge, die im Verhältnis zur Unternehmensgröße zählen. | Großauftrag · Neukunde · Rahmenvertrag |
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| Strategische Partnerschaft Kooperationen, die das Geschäftsmodell verändern können. | Absichtserklärung · Vertrag mit Volumen · Joint Venture |
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| Technologischer Durchbruch Nachweise, dass eine Technologie den nächsten Schritt schafft. | Studiendaten · Zulassung · Kundenqualifizierung |
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| Regulatorische Entscheidung Entscheidungen von Behörden und Gerichten, die das Geschäft verändern. | Einstufung · Genehmigung · Erstattung |
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Abgesenkte Prognosen und verfehlte Erwartungen gehören nicht in diese Liste und sind vorerst nicht Teil der Auswahl.
Der Radar und seine Status
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| kandidat | Aus dem Screening, noch ungeprüft. |
| radar | Manuell aufgenommen, alle fünf Kriterien erfüllt, Prüfpunkt gesetzt. |
| case | Vollständig ausgearbeitet und veröffentlicht. |
| beobachtung | Der Markt hat bereits stark reagiert; wir beobachten, ob die Neubewertung hält. |
| läuft | Erster Prüfpunkt erreicht; der Fall wird bis zum Abschluss sechs Monate nach Aufnahme weiter verfolgt. |
| bestätigt | Am Abschluss tragen die vorab festgelegten Kriterien. |
| verworfen | Am Prüfpunkt oder vorher entschieden, dass die Einordnung nicht trägt. Bleibt sichtbar. |
| abgelaufen | Abschluss erreicht, ohne dass sich die Kriterien entscheiden ließen. Wird als solches ausgewiesen. |
Quellen, Positionen, Konflikte
Jede Zahl im Case ist mit einer Primärquelle hinterlegt: Unternehmensmitteilung, Geschäftsbericht, Regulierungsdokument. Sekundärquellen dienen nur der Einordnung.
Werte, in denen der Autor eine Position hält oder in den letzten 30 Tagen gehalten hat, werden nicht als Case veröffentlicht. Eine Position wird frühestens fünf Handelstage nach Veröffentlichung eingegangen. Die Angabe „Eigene Position“ steht in jedem Case.
Wir erhalten keine Vergütung von besprochenen Unternehmen und betreiben keine Auftragsresearch.
Aktualisierung
Ein Fall wird am Prüfpunkt, am Abschluss und bei wesentlichen neuen Informationen aktualisiert. Aktualisierungen sind datiert, der ursprüngliche Text bleibt lesbar.
Prüfpunkt und Abschluss
Gemessen wird eine Einordnung an Fakten, nicht am Kurs. Bei der Veröffentlichung legen wir fest, woran wir sie messen: ein erster Prüfpunkt mit Datum, meist der nächste Bericht des Unternehmens, und für jede Frage vorab, wann sie als bestätigt und wann als verworfen gilt. Diese Kriterien stehen im Archiv.
Am Prüfpunkt fällt eine Entscheidung: bestätigt, verworfen oder noch offen. Danach läuft der Fall weiter bis zum Abschluss sechs Monate nach Aufnahme, denn viele Wirkungen zeigen sich erst über mehrere Quartale. Am Abschluss steht das Gesamtergebnis. Verworfenes bleibt sichtbar.
Die Kursentwicklung dokumentieren wir getrennt davon, nach einem, drei, sechs und zwölf Monaten, jeweils neben dem Hauptindex des Heimatmarkts. Sie entscheidet nicht über „bestätigt“ oder „verworfen“, denn der Gesamtmarkt kann eine zutreffende Einordnung überdecken und eine falsche begünstigen.
Gerade gemeldet
Neben dem Fall des Tages erscheinen unter „Gerade gemeldet“ einzelne Unternehmensmeldungen zeitnah nach ihrer Veröffentlichung, auch vor- und nachbörslich. Wiedergegeben werden nur Tatsachen laut Unternehmen, mit Uhrzeit und Link zur Originalmeldung, ohne Einordnung, Bewertung oder Kursziel. Ausgewählt werden Meldungen, die deutlich von der bisherigen Lage abweichen, etwa Prognoseänderungen, Gewinnwarnungen, Übernahmeangebote oder Großaufträge, positive wie negative. „Gerade gemeldet“ betrifft bekannte Werte, etwa aus DAX, MDAX und TecDAX sowie große europäische und US-Unternehmen. Meldungen von Nebenwerten erscheinen ausschließlich als Fall des Tages, mit Einordnung und Prüfpunkt.
Die Kurse auf der Folie stammen von der Heimatbörse (5-Minuten-Werte, gegebenenfalls verzögert). Außerbörsliche Kurse, etwa von Lang & Schwarz, werden mit Handelsplatz, Kursart und Uhrzeit übernommen. Für die Offenlegung gilt jede Meldung als Veröffentlichung: keine eigene Position im betreffenden Wert in den 30 Tagen davor und in den fünf Handelstagen danach.
Hinweise nach Art. 20 MAR
Die Einordnungen auf dieser Website und auf unseren Social-Media-Profilen können Anlageempfehlungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nr. 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR) darstellen. Für sie gelten die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958. Wir setzen sie wie folgt um:
- Ersteller: Daniel Wein, Anschrift im Impressum. Die Erstellung von Anlageempfehlungen ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 86 WpHG angezeigt.
- Methode: Jede Einordnung beruht auf einer datierten Unternehmensmeldung aus einer Primärquelle und ordnet sie einer der oben beschriebenen Meldungsarten mit fester Unterart zu. Die Meldungsart beschreibt sachlich, was gemeldet wurde, und legt fest, an welchen Kennzahlen die Meldung gemessen wird. Sie enthält kein Kursziel und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf.
- Fakten und Einschätzung: Zahlen und Zitate stammen aus der jeweils genannten Quelle. Die Auswahl der Meldung, ihre Einordnung und der Prüfpunkt sind unsere Einschätzung und als solche erkennbar.
- Zeithorizont: Jede Einordnung hat einen ersten Prüfpunkt mit Datum, meist den nächsten Bericht des Unternehmens, und einen Abschluss sechs Monate nach Aufnahme. Die Kursentwicklung wird über einen, drei, sechs und zwölf Monate dokumentiert.
- Fertigstellung und Verbreitung: Datum und Uhrzeit der Fertigstellung stehen auf jeder Kachel. Die erste Verbreitung erfolgt über unsere Profile bei Instagram und TikTok und über diese Website.
- Interessenkonflikte: Werte, in denen der Ersteller eine Position hält oder in den letzten 30 Tagen gehalten hat, werden nicht eingeordnet; eine Position wird frühestens fünf Handelstage nach Veröffentlichung eingegangen. Die Angabe „Eigene Position“ steht in jeder Einordnung. Wir erhalten keine Vergütung von besprochenen Unternehmen, unterhalten keine Geschäftsbeziehungen zu ihnen, halten keine Beteiligungen von 0,5 % oder mehr und betreiben kein Market Making.
- Verzeichnis: Das Archiv enthält alle Einordnungen der letzten zwölf Monate mit Datum, Meldungsart, Prüfpunkt, Ergebnis und eigener Position. Daraus ergibt sich die Verteilung unserer Einordnungen auf die Meldungsarten.
- Aktualisierung: am Prüfpunkt und bei wesentlichen neuen Informationen. Eine darüber hinausgehende regelmäßige Fortschreibung findet nicht statt.
Änderungsprotokoll
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 24.09.2026 | Erste Fassung veröffentlicht. |
| 04.10.2026 | Fünfstufige Skala und fünf Verfahrensschritte veröffentlicht. |
| 05.10.2026 | Hinweise nach Art. 20 MAR ergänzt; eigene Position und Fertigstellungszeit stehen auf jeder Kachel und im Archiv. |
| 06.10.2026 | Rubrik „Repricing Radar“ heißt jetzt „Unter dem Radar“ und umfasst neben Neubewertungen auch Technologiesprünge wenig beachteter Nebenwerte. Das Archiv zeigt den Schlusskurs bei Aufnahme und die Entwicklung seitdem. |
| 08.10.2026 | Die fünfstufige Skala ist durch vier Meldungsarten ersetzt: Earnings, Auftragsmeldung, Strategische Partnerschaft und Technologischer Durchbruch, jeweils mit fester Unterart und eigenem Maßstab. Frühere Einordnungen sind nachträglich zugeordnet. Öffentlich erscheinen vorerst nur die Rubriken „Unter dem Radar“ und „Nachbetrachtung“; die übrigen sind in Vorbereitung. Das Archiv zeigt bei Ausschüttungen neben der Kursrendite die Gesamtrendite inklusive Dividende. |
| 09.10.2026 | Prüfpunkt und Kurs getrennt: Jede Einordnung wird am ersten Prüfpunkt an vorab festgelegten Kriterien gemessen und sechs Monate nach Aufnahme abgeschlossen. Die Kursentwicklung steht getrennt davon nach einem, drei, sechs und zwölf Monaten neben dem Hauptindex des Heimatmarkts. Fünfte Meldungsart „Regulatorische Entscheidung“ ergänzt. |
Rechtlicher Hinweis
Keine individuelle Anlageberatung. Keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung für einzelne Anleger. Angaben können sich ändern; Primärquellen haben Vorrang.
Die Inhalte dienen der Information und stellen keine individuelle Anlageberatung und kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Einordnungen können Anlageempfehlungen im Sinne der MAR sein; die Hinweise nach Art. 20 MAR stehen oben. Jede Anlageentscheidung trifft der Leser auf eigene Verantwortung.