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Methodik

Methodik v0.5 · Stand 9. Oktober 2026

Kandidaten entstehen aus einem internen, quantitativ gestützten Screening. Welche davon aufgenommen werden, entscheidet eine manuelle Prüfung anhand der unten genannten Kriterien.

Wir bevorzugen Situationen, in denen wesentliche Teile der Neubewertung noch ausstehen. Der Auslöser kann aktuell sein oder länger zurückliegen; entscheidend ist, wie weit der Markt ihn bereits verarbeitet hat.

Wir veröffentlichen die Logik unserer Auswahl, nicht ihre Kalibrierung.

Wie ein Fall entsteht

Zwischen dem Meldungsstrom eines Tages und einer veröffentlichten Einordnung liegen fünf Schritte: Erfassen, Filtern, Aufbereiten, Einordnen, Veröffentlichen. Die ersten drei laufen KI-gestützt, die letzten beiden verantwortet ein Mensch.

Die fünf Aufnahmekriterien

  1. Datierbarer Auslöser aus einer Primärquelle
  2. Mögliche Neubewertung durch die Meldung in einem Satz begründbar
  3. Datierter Prüfpunkt
  4. Falsifikationsbedingung vorab benennbar
  5. Wesentliche Teile der Neubewertung stehen noch aus

Alle fünf müssen erfüllt sein. Fehlt eines, bleibt der Kandidat unveröffentlicht.

Die Meldungsarten

Jede Einordnung trägt genau eine Meldungsart und eine Unterart aus einer festen Liste. Die Meldungsart beschreibt sachlich, was gemeldet wurde, nicht die Attraktivität einer Aktie. Sie legt fest, an welchen Kennzahlen die Meldung gemessen wird.

MeldungsartUnterartenWoran die Meldung gemessen wird
Earnings
Quartalszahlen und Prognosen, die über der Erwartung liegen.
Beat & Raise · Prognoseanhebung · Trading Update über Erwartung · Beat ohne Anhebung
  • Abweichung zum Konsens: Wie weit liegen Umsatz und Ergebnis über den Schätzungen der Analysten?
  • Verschiebung der Prognose: Um wie viel Prozent steigt die Mitte der Jahresprognose?
  • Qualität des Zuwachses: Kommt das Plus aus dem Kerngeschäft oder aus Sondereffekten?
Auftragsmeldung
Aufträge, die im Verhältnis zur Unternehmensgröße zählen.
Großauftrag · Neukunde · Rahmenvertrag
  • Größe im Verhältnis: Auftragswert gemessen am Jahresumsatz und am bisherigen Auftragsbestand.
  • Laufzeit und Marge: Über wie viele Jahre verteilt sich der Umsatz, und was bleibt davon hängen?
  • Art des Kunden: Neukunde, Folgeauftrag oder Rahmenvertrag mit offenem Abrufvolumen?
Strategische Partnerschaft
Kooperationen, die das Geschäftsmodell verändern können.
Absichtserklärung · Vertrag mit Volumen · Joint Venture
  • Verbindlichkeit: Absichtserklärung, Vertrag mit Volumen oder gemeinsames Unternehmen?
  • Gewicht des Partners: Was bringt der Partner mit: Kunden, Vertrieb, Kapital?
  • Ab wann Umsatz: Wann schlägt die Partnerschaft in den Zahlen durch?
Technologischer Durchbruch
Nachweise, dass eine Technologie den nächsten Schritt schafft.
Studiendaten · Zulassung · Kundenqualifizierung
  • Art des Nachweises: Studiendaten, Zulassung oder Qualifizierung beim Kunden?
  • Abstand zur Serienreife: Wie weit ist es noch bis zu wiederkehrendem Umsatz?
  • Größe des Marktes: Wie groß ist der Markt, der sich damit öffnet?
Regulatorische Entscheidung
Entscheidungen von Behörden und Gerichten, die das Geschäft verändern.
Einstufung · Genehmigung · Erstattung
  • Neu gegenüber dem Stand: Was ändert sich gegenüber der bisherigen Einstufung, Genehmigung oder Erstattung?
  • Wirtschaftliche Wirkung: Welcher Teil von Umsatz oder Kosten hängt daran, und ab wann?
  • Bestand: Ist die Entscheidung endgültig oder noch anfechtbar?

Abgesenkte Prognosen und verfehlte Erwartungen gehören nicht in diese Liste und sind vorerst nicht Teil der Auswahl.

Der Radar und seine Status

StatusBedeutung
kandidatAus dem Screening, noch ungeprüft.
radarManuell aufgenommen, alle fünf Kriterien erfüllt, Prüfpunkt gesetzt.
caseVollständig ausgearbeitet und veröffentlicht.
beobachtungDer Markt hat bereits stark reagiert; wir beobachten, ob die Neubewertung hält.
läuftErster Prüfpunkt erreicht; der Fall wird bis zum Abschluss sechs Monate nach Aufnahme weiter verfolgt.
bestätigtAm Abschluss tragen die vorab festgelegten Kriterien.
verworfenAm Prüfpunkt oder vorher entschieden, dass die Einordnung nicht trägt. Bleibt sichtbar.
abgelaufenAbschluss erreicht, ohne dass sich die Kriterien entscheiden ließen. Wird als solches ausgewiesen.

Quellen, Positionen, Konflikte

Jede Zahl im Case ist mit einer Primärquelle hinterlegt: Unternehmensmitteilung, Geschäftsbericht, Regulierungsdokument. Sekundärquellen dienen nur der Einordnung.

Werte, in denen der Autor eine Position hält oder in den letzten 30 Tagen gehalten hat, werden nicht als Case veröffentlicht. Eine Position wird frühestens fünf Handelstage nach Veröffentlichung eingegangen. Die Angabe „Eigene Position“ steht in jedem Case.

Wir erhalten keine Vergütung von besprochenen Unternehmen und betreiben keine Auftragsresearch.

Aktualisierung

Ein Fall wird am Prüfpunkt, am Abschluss und bei wesentlichen neuen Informationen aktualisiert. Aktualisierungen sind datiert, der ursprüngliche Text bleibt lesbar.

Prüfpunkt und Abschluss

Gemessen wird eine Einordnung an Fakten, nicht am Kurs. Bei der Veröffentlichung legen wir fest, woran wir sie messen: ein erster Prüfpunkt mit Datum, meist der nächste Bericht des Unternehmens, und für jede Frage vorab, wann sie als bestätigt und wann als verworfen gilt. Diese Kriterien stehen im Archiv.

Am Prüfpunkt fällt eine Entscheidung: bestätigt, verworfen oder noch offen. Danach läuft der Fall weiter bis zum Abschluss sechs Monate nach Aufnahme, denn viele Wirkungen zeigen sich erst über mehrere Quartale. Am Abschluss steht das Gesamtergebnis. Verworfenes bleibt sichtbar.

Die Kursentwicklung dokumentieren wir getrennt davon, nach einem, drei, sechs und zwölf Monaten, jeweils neben dem Hauptindex des Heimatmarkts. Sie entscheidet nicht über „bestätigt“ oder „verworfen“, denn der Gesamtmarkt kann eine zutreffende Einordnung überdecken und eine falsche begünstigen.

Gerade gemeldet

Neben dem Fall des Tages erscheinen unter „Gerade gemeldet“ einzelne Unternehmensmeldungen zeitnah nach ihrer Veröffentlichung, auch vor- und nachbörslich. Wiedergegeben werden nur Tatsachen laut Unternehmen, mit Uhrzeit und Link zur Originalmeldung, ohne Einordnung, Bewertung oder Kursziel. Ausgewählt werden Meldungen, die deutlich von der bisherigen Lage abweichen, etwa Prognoseänderungen, Gewinnwarnungen, Übernahmeangebote oder Großaufträge, positive wie negative. „Gerade gemeldet“ betrifft bekannte Werte, etwa aus DAX, MDAX und TecDAX sowie große europäische und US-Unternehmen. Meldungen von Nebenwerten erscheinen ausschließlich als Fall des Tages, mit Einordnung und Prüfpunkt.

Die Kurse auf der Folie stammen von der Heimatbörse (5-Minuten-Werte, gegebenenfalls verzögert). Außerbörsliche Kurse, etwa von Lang & Schwarz, werden mit Handelsplatz, Kursart und Uhrzeit übernommen. Für die Offenlegung gilt jede Meldung als Veröffentlichung: keine eigene Position im betreffenden Wert in den 30 Tagen davor und in den fünf Handelstagen danach.

Hinweise nach Art. 20 MAR

Die Einordnungen auf dieser Website und auf unseren Social-Media-Profilen können Anlageempfehlungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Nr. 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR) darstellen. Für sie gelten die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958. Wir setzen sie wie folgt um:

Änderungsprotokoll

DatumÄnderung
24.09.2026Erste Fassung veröffentlicht.
04.10.2026Fünfstufige Skala und fünf Verfahrensschritte veröffentlicht.
05.10.2026Hinweise nach Art. 20 MAR ergänzt; eigene Position und Fertigstellungszeit stehen auf jeder Kachel und im Archiv.
06.10.2026Rubrik „Repricing Radar“ heißt jetzt „Unter dem Radar“ und umfasst neben Neubewertungen auch Technologiesprünge wenig beachteter Nebenwerte. Das Archiv zeigt den Schlusskurs bei Aufnahme und die Entwicklung seitdem.
08.10.2026Die fünfstufige Skala ist durch vier Meldungsarten ersetzt: Earnings, Auftragsmeldung, Strategische Partnerschaft und Technologischer Durchbruch, jeweils mit fester Unterart und eigenem Maßstab. Frühere Einordnungen sind nachträglich zugeordnet. Öffentlich erscheinen vorerst nur die Rubriken „Unter dem Radar“ und „Nachbetrachtung“; die übrigen sind in Vorbereitung. Das Archiv zeigt bei Ausschüttungen neben der Kursrendite die Gesamtrendite inklusive Dividende.
09.10.2026Prüfpunkt und Kurs getrennt: Jede Einordnung wird am ersten Prüfpunkt an vorab festgelegten Kriterien gemessen und sechs Monate nach Aufnahme abgeschlossen. Die Kursentwicklung steht getrennt davon nach einem, drei, sechs und zwölf Monaten neben dem Hauptindex des Heimatmarkts. Fünfte Meldungsart „Regulatorische Entscheidung“ ergänzt.

Rechtlicher Hinweis

Keine individuelle Anlageberatung. Keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung für einzelne Anleger. Angaben können sich ändern; Primärquellen haben Vorrang.

Die Inhalte dienen der Information und stellen keine individuelle Anlageberatung und kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar. Einordnungen können Anlageempfehlungen im Sinne der MAR sein; die Hinweise nach Art. 20 MAR stehen oben. Jede Anlageentscheidung trifft der Leser auf eigene Verantwortung.